Rollen und Verfügbarkeit beim Freelancer
Was nicht im Angebot des Freelancers steht, besorgst du selbst. Oft sind das Text, Sprecher und Musik.
Beim Text fängt es an: In einem Sprechertext für 60 Sekunden muss jeder Satz tragen. Wie du ihn aufbaust, steht unter Erklärfilm-Skript schreiben. Dazu kommen Sprecher und Musik, siehe Sprecher für den Erklärfilm und Musik im Erklärfilm.
Die zweite Frage ist die Zeit. Viele Freelancer betreuen mehrere Aufträge nebeneinander. Frag nach dem Starttermin, der Dauer der Animation und dem Puffer für deine Rückmeldungen.
Wann ein Freelancer besser passt
Eine einzelne Person bringt Nähe und eine eigene Handschrift. In diesen Fällen ist das der passende Weg:
- Laufende Zusammenarbeit: Du brauchst jeden Monat neue Clips. Die Person kennt deine Marke und muss nicht neu einsteigen.
- Sehr spezieller Stil: Du willst die Handschrift einer bestimmten Person, etwa einen eigenen Zeichenstil.
- Eigenes Konzept-Team: Skript, Storyboard und Ton liegen bei dir. Dir fehlt nur die Animation.
- Direkter Draht: Du möchtest Rückfragen ohne Zwischenstelle klären und den Film in kleinen Schritten begleiten.
Portfolio und Termin prüfen
Ein Portfolio zeigt, was die Person kann. Wer bei den gezeigten Filmen Text und Ton geliefert hat, steht dort oft nicht. Frag deshalb vor dem Auftrag:
- Welche Rollen lagen bei den gezeigten Filmen bei der Person, welche beim Auftraggeber?
- Gibt es Filme in ähnlicher Länge für Unternehmen mit ähnlichem Angebot?
- Wann beginnt die Arbeit, und wann sehe ich einen ersten Zwischenstand?
- Wie viele Korrekturrunden sind im Angebot, und was kostet eine weitere?
- Gehören die Projektdateien zur Lieferung?
Weitere Punkte für Angebote stehen unter Erklärfilm-Angebote vergleichen.
Ausfall, Dateien und Rechte
Hängt alles an einer Person und ist keine Vertretung vereinbart, trifft ein Ausfall dein Projekt direkt. Vereinbare deshalb Zwischenstände. Ohne die Projektdateien kann den Film später oft nur diese Person ändern. Bei uns gehören Projektdateien nur mit Nachtrag zur Lieferung, so steht es in den AGB.
Rechte klärst du im Vertrag. Das Urheberrecht selbst kann die Person nicht übertragen, sie kann dir aber Nutzungsrechte einräumen (§ 29 Abs. 1 und 2 UrhG). Ein Nutzungsrecht kann ausschließlich oder nicht ausschließlich sein und räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt werden (§ 31 Abs. 1 UrhG). Sind die Nutzungsarten im Vertrag nicht einzeln genannt, bestimmt der gemeinsame Vertragszweck, wie weit das Recht reicht (§ 31 Abs. 5 UrhG).
Schreib deshalb Kanäle, Gebiet und Dauer auf, auch für Werbung. Verwendet die Person Musik, Schriften oder Bilder Dritter, kann dafür eine eigene Lizenz nötig sein. Mehr unter Nutzungsrechte am Erklärfilm. Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Freelancer und sechzigsekunden kombinieren
Du kannst beide Wege nutzen. Den Erklärfilm mit 60 Sekunden, der dein Angebot erklärt, machst du mit uns. Für laufende Clips oder einen Spezialstil beauftragst du eine freie Person.
Was du aus unserem fertigen Film weiterverwenden darfst, regeln Auftrag und AGB. Kläre das vor dem Briefing an deinen Freelancer. Einen Überblick über alle Modelle gibt Agentur, Freelancer oder Studio.
So läuft es bei sechzigsekunden
Drei feste Schritte, ohne eigenes Skript und ohne Sprechersuche.
- Schritt 1:InterviewStatt eines Briefings für den Freelancer erzählst du, was du anbietest und wer deine Kunden sind: etwa 4 Minuten Sprechzeit.
- Schritt 2:Storyboard-CallBevor gestaltet und animiert wird, führen wir dich im Call durch jede Szene, das Storyboard kommt nicht per Mail. Ob daraus ein Auftrag wird, entscheidest du nach dem Call.
- Schritt 3:Film in 7 Werktagen*Ab deiner Freigabe animieren und vertonen wir, einen Sprecher buchst du nicht. Du bekommst 16:9 für die Website und 9:16 für Reels, dazu eine Korrekturrunde.
Fragen und Antworten
Was macht ein Freelancer bei einem Erklärfilm?
Meist übernimmt die Person Gestaltung und Animation. Skript, Sprecher, Musik und Abstimmung bringst du oft selbst mit, manche Freelancer bieten einzelne Teile davon an.
Was kostet ein Freelancer für einen Erklärfilm?
Das hängt von Person, Umfang und Nutzungsrechten ab. Abgerechnet wird je nach Person nach Stunden, nach Tagen oder pauschal. Bei sechzigsekunden gilt ein Festpreis aus dem Storyboard-Call, die Kostenfaktoren erklärt Was kostet ein Erklärfilm?.
Wem gehört der Film, wenn ein Freelancer ihn macht?
Das Urheberrecht bleibt bei der Person, die den Film geschaffen hat, denn es ist nicht übertragbar (§ 29 Abs. 1 UrhG). Dir räumt sie Nutzungsrechte ein, deren Umfang im Vertrag stehen sollte (§ 31 UrhG).
Was passiert, wenn der Freelancer ausfällt?
Ohne vereinbarte Vertretung verschiebt sich dein Termin meist, bis die Person weiterarbeitet. Kläre vorher Zwischenstände und ob du die Projektdateien bekommst.
Erklärvideo: Freelancer oder Agentur?
Eine Agentur deckt Konzept, Text, Gestaltung und Projektleitung meist im eigenen Team ab, ein Freelancer oft vor allem die Animation. Mehr dazu unter Erklärfilm ohne Agentur.





