Wann ein eigener Motion Designer besser passt
Eine Stelle bringt etwas, das ein externer Weg nur schwer liefert: Nähe zum Alltag deines Unternehmens.
- Laufender Bedarf: Social-Clips, Produktupdates, Animationen für Präsentationen und Varianten entstehen das ganze Jahr.
- Kurze Wege: Eine Änderung vom Morgen kann mittags fertig sein, ohne Angebot und Briefing.
- Markenwissen: Die Person kennt Produkt, Ton und Freigabewege und baut Vorlagen und Animationsbausteine auf.
- Eigene Dateien: Die Projektdateien liegen im Haus und lassen sich später selbst ändern.
- Breiter Einsatz: Je nach Profil übernimmt die Person auch Grafik und Schnitt von Drehmaterial.
Das sind echte Stärken, und sie wachsen mit der Menge.
Menge und Rhythmus entscheiden
Stell dir drei Fragen, bevor du eine Stelle ausschreibst.
- Wie viele Videos brauchst du in den nächsten zwölf Monaten, und wie viele davon sind kleine Varianten?
- Kommt der Bedarf gleichmäßig oder in Spitzen, etwa vor Messen?
- Wer liefert Skripte, organisiert Sprecher und Musik und sammelt Freigaben, wenn nicht die Person selbst?
Viele kleine Clips im festen Rhythmus sprechen für die Stelle. Ein einzelner Kernfilm, der dein Angebot erklärt, spricht für den externen Weg. Er bindet kein Gehalt und keine Software, die danach weiterläuft.
Dazwischen zählt der Rhythmus. Gleichmäßiger Bedarf trägt eine Stelle, bei wenigen Spitzen bleibt dazwischen Kapazität frei.
Was eine Stelle im Alltag bindet
Eine Stelle ist eine dauerhafte Verpflichtung. Neben dem Gehalt entstehen Aufgaben, die in keiner Anzeige stehen.
- Software: Animation, Schnitt und Grafik laufen oft über Abos, dazu kommen Schriften und ein starker Rechner.
- Ton: Sprecher werden meist je Projekt gebucht. Musik braucht eine Lizenz, die auch Werbung abdeckt.
- Einarbeitung: Marke, Produkte und Freigabewege muss die Person erst kennenlernen.
- Vertretung: Fällt die Person durch Urlaub, Krankheit oder Kündigung aus, steht die Produktion ohne Ersatz still.
- Auslastung: Zwischen zwei Kampagnen kann Leerlauf entstehen, vor einer Messe ein Engpass.
Extern verschiebt sich das Risiko: Termine, Umfang und Rechte hältst du vorher im Vertrag fest.
Rechte und Dateien klären
Beim externen Weg gilt: Nennt der Vertrag die Nutzungsarten nicht einzeln, bestimmt der Vertragszweck, welche Nutzungen erfasst sind (§ 31 Abs. 5 UrhG). Halte Kanäle, Gebiet und Dauer deshalb schriftlich fest, auch für Musik und Sprecher.
Bei einer Anstellung gilt das ebenso für Werke, die in Erfüllung der Arbeitspflichten entstehen (§ 43 UrhG). Ausnahme: Inhalt oder Wesen des Arbeitsverhältnisses ergeben etwas anderes. Regle die Nutzung im Arbeitsvertrag und prüfe die Lizenzen für Schriften, Musik und Software. Mehr dazu unter Nutzungsrechte am Erklärfilm und Musik im Erklärfilm.
Bei sechzigsekunden steht der Umfang der Nutzung in den AGB. Projekt- und Quelldateien bekommst du dort nur mit Nachtrag. Das ist allgemeine Information, für Arbeitsverträge hilft im Einzelfall eine Rechtsberatung.
Team und externen Film kombinieren
Beides lässt sich teilen. Dein Team pflegt Social-Clips, Produktupdates und Varianten, den Kernfilm mit 60 Sekunden übernehmen wir.
Bring Logo, Farben und Schriften deiner Marke in den Storyboard-Call mit. Dort legen wir den Stil gemeinsam fest, mit Blick auf die Clips deines Teams.
So läuft es bei sechzigsekunden
Drei Schritte vom Gespräch bis zum Film, gestaltet statt gedreht.
- Schritt 1:InterviewDu sprichst über dein Angebot, deinen idealen Kunden und das Problem, das du löst, mit etwa 4 Minuten Sprechzeit. Getippt geht auch.
- Schritt 2:Storyboard-CallDas Storyboard siehst du im Gespräch, nicht per Mail. Dort klären wir Stil und Botschaft. Beauftragt wird erst danach, mit deiner Freigabe.
- Schritt 3:Film in 7 Werktagen*Dein Team plant dafür keine Produktionszeit ein: Nach Interview und Storyboard-Freigabe bauen wir den Film. Du bekommst 16:9 und 9:16 und eine Korrekturrunde.
Fragen und Antworten
Ab wann lohnt sich ein eigener Motion Designer?
Wenn über das Jahr laufend Videos gebraucht werden und die Person ausgelastet ist, auch mit kleinen Clips und Varianten. Bei einzelnen Filmen bindet die Stelle Kapazität, die zwischen den Projekten brachliegt.
Was kommt zum Gehalt eines Motion Designers dazu?
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Software, ein leistungsfähiger Rechner und Schriften. Dazu kommen Musiklizenzen, Sprecher, Einarbeitung und die Vertretung bei Urlaub und Krankheit.
Kann ein Motion Designer allein ein Erklärvideo erstellen?
Gestaltung und Animation meist ja. Für Skript, Sprecher, Musik und Projektleitung braucht es je nach Profil weitere Menschen oder Zukäufe. Wie ein Skript entsteht, erklärt Erklärfilm-Skript schreiben.
Wem gehören die Projektdateien, wenn ein Motion Designer das Unternehmen verlässt?
Das Urheberrecht bleibt bei der Person, Nutzungsrechte erhält das Unternehmen nach Arbeitsvertrag und Zweck der Stelle (§ 43 UrhG). Lege im Vertrag fest, dass Projektdateien, Schriften und Lizenzen zentral im Haus liegen.
Kann ich ein eigenes Team und einen externen Film kombinieren?
Ja. Clips und Varianten bleiben im Haus, der Kernfilm mit 60 Sekunden kommt von außen, etwa von sechzigsekunden. Unseren Weg zeigt der Ablauf.





