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Ein Team aus Mannheim. Ein Angebot von Alexander Pütter.

Nutzungsrechte am Erklärfilm: was du brauchst.

Ein Film gehört nicht automatisch dir, nur weil du ihn bezahlt hast. Entscheidend sind die eingeräumten Rechte.

Stand: Oktober 20264 Minuten Lesezeit

Kopfbild: ein Motiv im Kanzlei-Stil im Fenster, daneben der Titel „Nutzungsrechte“.

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Kurz gesagt

Das Urheberrecht liegt bei den Urhebern. Du bekommst Nutzungsrechte, die nach Ort, Dauer und Zweck begrenzt sein können (§ 31 UrhG). Prüfe vor der Beauftragung, wo, wie lange und wofür du den Film nutzen darfst. Das ist eine allgemeine Information und kein Rechtsrat.

Inhalt8
  1. Grundlagen: Urheberrecht und Nutzungsrecht
  2. Nicht ausschließliches und ausschließliches Nutzungsrecht
  3. Musik, Sprecher und Bilder
  4. Werbung mit Budget
  5. Rohdaten und Bearbeitung
  6. Rechte vor der Beauftragung klären
  7. So handhaben wir das
  8. Fragen und Antworten

Grundlagen: Urheberrecht und Nutzungsrecht

Das Urheberrecht entsteht beim Schöpfer eines Werks. Es lässt sich in Deutschland nicht übertragen. Du erhältst stattdessen Nutzungsrechte. Das regelt § 31 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).

Diese Rechte können räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkt sein. Räumlich heißt: in welchen Ländern. Zeitlich heißt: für wie lange. Inhaltlich heißt: für welche Nutzung, etwa Website, Social Media oder Werbung. Die Seite ist eine allgemeine Information. Für deinen Fall holst du Rechtsrat ein. Wo nichts ausdrücklich geregelt ist, richtet sich der Umfang der Rechte nach dem Zweck des Vertrags (§ 31 Abs. 5 UrhG). Nenne deshalb Ort, Dauer und Zweck im Vertrag.

Nicht ausschließliches und ausschließliches Nutzungsrecht

Das Gesetz unterscheidet zwei Arten. Beim nicht ausschließlichen Nutzungsrecht darfst du nutzen, andere aber auch. Beim ausschließlichen Nutzungsrecht darfst nur du nutzen und kannst anderen die Nutzung untersagen.

Für einen individuellen Film ist ein ausschließliches Recht üblich, damit niemand sonst dein Werk verwendet. Bei Musik aus Bibliotheken oder Bildern aus Stock-Angeboten bekommst du meist nur ein nicht ausschließliches Recht, das auch andere Kunden erhalten. Das ist normal, solange die Lizenz deinen Einsatz abdeckt.

Grafik „Einfach oder ausschließlich“ (so im Bild beschriftet): Vergleich von nicht ausschließlichem (Einfaches Recht) und ausschließlichem Recht. Du darfst nutzen: ja, ja. Andere dürfen auch: ja, nein. Typisch für: Musik und Stock, dein Film.
Nicht ausschließliches und ausschließliches Recht im Vergleich.

Musik, Sprecher und Bilder

Ein Film besteht aus mehreren Werken. Für jedes gelten eigene Rechte:

  • Musik: Prüfe, ob die Lizenz Videos, Werbung und die Nutzung im Internet erlaubt. Hintergrund unter Musik im Erklärfilm.
  • Sprecher: Die Stimme ist eine Leistung mit eigenen Rechten. Frage, ob Nutzung und Dauer abgedeckt sind. Mehr dazu unter Sprecher für Erklärfilme.
  • Bilder und Schriften: Eigene Gestaltungen sind meist abgedeckt, zugekaufte Elemente brauchen eine passende Lizenz.
  • Personen im Bild: Echte Menschen brauchen eine Einwilligung. Bei gestalteten Figuren entfällt das.

Werbung mit Budget

Setzt du den Film als bezahlte Werbung ein (zum Beispiel als Anzeige in sozialen Netzwerken), gilt oft ein weiterer Rahmen als bei der eigenen Website. Manche Lizenzen für Musik oder Sprecher schließen bezahlte Verbreitung aus oder verlangen eine gesonderte Vereinbarung.

Kläre das vor der Produktion, nicht danach. Eine nachträgliche Erweiterung ist möglich, aber aufwendiger. Sag dem Anbieter deshalb gleich, wo der Film laufen soll. Halte außerdem fest, in welchen Kanälen die Werbung läuft, etwa in sozialen Netzwerken oder auf Messen. Für jeden Kanal kann ein anderer Rahmen gelten.

Rohdaten und Bearbeitung

Ein fertiger Film ist nicht dasselbe wie die Projektdateien. Wer später selbst kürzen oder ändern will, braucht oft die offenen Daten. Ob du sie bekommst und was du damit darfst, ist Verhandlungssache und muss im Angebot stehen.

Frage auch, ob du den Film selbst bearbeiten oder untertiteln darfst. Beim Vergleich mehrerer Anbieter hilft die Angebots-Checkliste.

Checkliste „Rechte-Check“: Wo darf der Film laufen? Wie lange? Auch als Werbung? Musik mit Lizenz? Sprecher-Rechte geklärt?
Fünf Fragen zu den Rechten vor der Beauftragung.

Rechte vor der Beauftragung klären

So gehst du vor, damit am Ende nichts offen ist:

  1. Schritt 1:Einsatz festlegenNotiere Website, Social Media, Vertrieb, Messe und Werbung, soweit sie geplant sind.
  2. Schritt 2:Ort und Dauer nennenGib an, in welchen Ländern und wie lange der Film laufen soll.
  3. Schritt 3:Bestandteile prüfenFrage nach Lizenzen für Musik, Stimme und zugekaufte Elemente.
  4. Schritt 4:Dateien klärenKläre, welche Dateien du bekommst und was du damit tun darfst.
  5. Schritt 5:Schriftlich festhaltenLass dir den Rechteumfang im Angebot oder in den AGB bestätigen.

So handhaben wir das

Aus unserer Arbeit

Bei sechzigsekunden ist der Film für Website, Social Media, Vertrieb und Werbung gedacht. Der Umfang im Einzelnen steht in den AGB. Im Storyboard-Call kannst du nachfragen, wenn du einen besonderen Einsatz planst.

Das ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu deinem konkreten Fall wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Szene aus unserem eigenen Film: die Lösungs-Szene.

Fragen und Antworten

Gehört mir der Film, wenn ich ihn bezahlt habe?

Nicht automatisch. Du erhältst Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang. Das Urheberrecht bleibt bei den Urhebern (§ 31 UrhG).

Darf ich den Film als Werbung schalten?

Das hängt vom vereinbarten Rechteumfang und von den Lizenzen für Musik und Stimme ab. Kläre es vor der Produktion.

Brauche ich die Projektdateien?

Nur, wenn du den Film später selbst ändern willst. Frage im Angebot ausdrücklich danach.

Ist diese Seite Rechtsrat?

Nein. Die Seite ist eine allgemeine Information. Für deinen Fall holst du Rechtsrat ein. Weitere Fragen beantworten wir in den Fragen und Antworten.

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Danach zeigen wir dir dein Storyboard im kostenlosen Call. Du beauftragst erst, wenn dir die Idee gefällt.

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