Zum Inhalt

UGC im B2B: wann ein Creator-Video passt und wann ein Erklärfilm.

Hier liest du, welche Arbeit auf jedem Weg anfällt, was ein Creator-Video rechtlich braucht und wie beide zusammenpassen.

Stand: Oktober 20267 Minuten Lesezeit

UGC-Video (Creator filmt mit dem Handy)

sechzigsekunden

  1. Creator wählen
  2. Briefing und Vertrag
  3. Zugang zum Produkt
  4. Dreh am Handy
  5. Schnitt
  6. Freigabe
  1. Interview
  2. Storyboard-Call
  3. Film in 7 Werktagen*

Die Frage

UGC-Video oder Erklärfilm: Was passt für B2B?

Kurz gesagt

Im B2B entscheidet die Hürde: Ein UGC-Video passt für nahbare Social-Anzeigen mit einem Menschen, ein Erklärfilm für ein erklärungsbedürftiges Angebot. Oft ergänzen sich beide, mit dem Film als Kern und dem Creator-Video als Variante für Anzeigen. sechzigsekunden macht Erklärfilme mit 60 Sekunden, gestaltet statt gedreht, in 7 Werktagen*.

Diese Seite als Markdown

Inhalt9
  1. Wer macht was
  2. Auf einen Blick
  3. So entsteht ein UGC-Video im Auftrag
  4. Wann ein UGC-Video besser passt
  5. Wann ein Erklärfilm von sechzigsekunden passt
  6. Aufwand, Rechte und Kennzeichnung
  7. UGC-Video und Erklärfilm kombinieren
  8. So läuft es bei sechzigsekunden
  9. Fragen und Antworten

Wer macht was

Ein Erklärfilm hat sechs Rollen. Bei UGC fällt die Animation fast weg, vieles übernimmt der Creator, den Rest du.

UGC-Video (Creator filmt mit dem Handy)

  1. Konzept

    Du und UGC-Creator: Du legst Botschaft und Ziel fest, der Creator macht daraus eine Szene.

  2. Text

    Du und UGC-Creator: Du gibst oft Stichpunkte vor, der Creator spricht in eigenen Worten.

  3. Gestaltung

    UGC-Creator: Ort, Licht und Bildausschnitt wählt meist der Creator.

  4. Animation

    UGC-Creator: Animiert wird selten. Creator oder Editor schneiden das Material und setzen Untertitel.

  5. Ton

    UGC-Creator: Der Ton entsteht meist am Handy. Musik stellt je nach Absprache der Creator, du oder die Plattform.

  6. Projektleitung

    Du und UGC-Creator: Du wählst den Creator, schickst Briefing und Produkt und gibst frei.

Dein TeilCreator auswählen, Briefing schreiben, Vertrag klären, Produkt bereitstellen, Rohmaterial prüfen.

sechzigsekunden

  1. Konzept

    sechzigsekunden: Die Idee bauen wir aus deinen Antworten im Interview und stellen sie im Storyboard-Call vor.

  2. Text

    sechzigsekunden: Den Sprechertext schreiben wir für jede Szene, freigeben kannst du ihn im Call.

  3. Gestaltung

    sechzigsekunden: Welcher Stil aus der Bibliothek zu deinem Angebot passt, klären wir zusammen im Call.

  4. Animation

    sechzigsekunden: Jede Szene des freigegebenen Storyboards setzen wir in Bewegung um.

  5. Ton

    sechzigsekunden: Wir vertonen den Film mit Stimme und Musik und mischen den Ton.

  6. Projektleitung

    sechzigsekunden: Wir planen jeden Schritt bis zur Lieferung. Du lieferst die Antworten und gibst das Storyboard frei.

Dein TeilStatt Creator-Suche und Vertrag: etwa 4 Minuten Sprechzeit im Interview, dann ein Okay zum Storyboard.

Auf einen Blick

UGC-Video und sechzigsekunden im Vergleich, Stand Oktober 2026.
KriteriumUGC-Video (Creator filmt mit dem Handy)sechzigsekunden
Wer die Arbeit machtEin Creator vor und hinter der Kamera, oft mit Editor und Vermittlung.Wir, ganz ohne Creator vor der Kamera.
Was du lieferstBriefing, Produkt oder Zugang, oft ein Skript, dazu Freigaben.Kein Produkt zum Versand: Du beantwortest Fragen im Interview, etwa 4 Minuten Sprechzeit.
Weg zum fertigen FilmCreator wählen, Vertrag, Dreh, Schnitt, Freigabe. Die Dauer hängt vom Creator ab.Kein Drehtermin beim Creator: Interview, Storyboard-Call und 7 Werktage* nach Freigabe der Film.
Ergebnis und StilMeist ein gefilmtes Video mit einer Person, im Look einer Handyaufnahme.Animation statt Handy-Look: 60 Sekunden, die dein Angebot Schritt für Schritt erklären.
FormateMeist Hochformat 9:16 für Social-Anzeigen, weitere Formate nach Absprache.9:16 für Anzeigen und 16:9 für die Website, immer beide.
KorrekturenNach Absprache. Gesprochene Aussagen ändert oft nur ein neuer Dreh.Eine Korrekturrunde. Szenen und Text stehen vorher im Storyboard-Call fest.
Nutzung und LizenzNach Vertrag mit dem Creator: Dauer, Kanäle, Gebiet. Für bezahlte Anzeigen braucht es oft eine eigene Erlaubnis.Werbung gehört dazu, neben Website, Social Media und Vertrieb. Den genauen Umfang nennen die AGB.
PreismodellJe nach Anbieter Pauschale je Video oder Paket, oft mit Aufschlag für bezahlte Nutzung.Fester Preis je Film, genannt im Storyboard-Call.
Passt fürNahbare Anzeigen mit einem Menschen, Varianten zum Testen.Ein Angebot, das ein Film in 60 Sekunden erklären soll.

*7 Werktage (Mo–Fr) für die erste Fassung, ab Storyboard-Freigabe und Zahlungseingang.

Dein Film beginnt mit 4 Minuten Interview.

Interview kostenlos starten
Wen soll dein Film überzeugen?

Mehrere Antworten möglich.

Kostenlos und unverbindlich.

So entsteht ein UGC-Video im Auftrag

UGC steht für User Generated Content. Im Auftrag filmt ein Creator mit dem Handy und spricht in eigenen Worten über dein Angebot. Das wirkt wie ein Alltagsbeitrag, ist aber bezahlte Arbeit.

  1. Creator finden: über Vermittlung, Agentur oder direkt.
  2. Briefing und Vertrag: Botschaft, Pflichtaussagen, Tabus, Länge, Format und Nutzungsrechte.
  3. Zugang: Produkt, Testzugang oder Gespräch, damit der Creator das Angebot versteht.
  4. Dreh: Der Creator filmt und schickt Rohmaterial oder eine geschnittene Fassung.
  5. Schnitt: Untertitel, Einblendungen und Musik, durch Creator oder Editor.
  6. Freigabe: Du prüfst das Video und setzt es in den vereinbarten Kanälen ein.

Je komplexer das Angebot, desto mehr hängt am Briefing. Versteht ein Creator dein Produkt nicht, kann das Video vage oder falsch klingen.

Wann ein UGC-Video besser passt

UGC hat echte Stärken, vor allem in Social-Anzeigen:

  • Nahbarkeit: Ein Mensch spricht in eigenen Worten. Das wirkt persönlich.
  • Produkt in Anwendung: Eine Person zeigt, wie sie eine Software bedient.
  • Varianten: Verschiedene Creator und Einstiege lassen sich in Anzeigen nebeneinander testen.
  • Aktualität: Neuigkeiten und Messe-Eindrücke sind mit dem Handy schnell gefilmt.

Lebt dein Auftritt von einer Person, ersetzt ein gestalteter Film diese Nähe nicht.

Wann ein Erklärfilm von sechzigsekunden passt

Ein Erklärfilm passt, wenn die Hürde im Verständnis liegt, etwa bei mehreren Schritten oder abstrakten Teilen, die man nicht filmen kann. Prozesse, Datenflüsse und Rollen lassen sich als Bild und Bewegung gestalten.

Im Storyboard steht jede Szene mit Bild und Sprechertext fest, bevor produziert wird.

Aufwand, Rechte und Kennzeichnung

Bei UGC liegt dein Aufwand in Auswahl und Abstimmung. Jede neue Variante braucht ihr eigenes Briefing und ihre Freigabe.

Urheber ist meist der Creator. Nutzen darfst du das Video, soweit er dir Rechte einräumt: ausschließlich oder nicht, auch begrenzt nach Zeit, Raum und Inhalt (§ 31 Abs. 1 bis 3 UrhG). Nennt der Vertrag die Nutzungsarten nicht einzeln, entscheidet der gemeinsame Vertragszweck (§ 31 Abs. 5 UrhG). Frag vorab, ob bezahlte Anzeigen erlaubt sind und wie lange.

Ein Video mit einem erkennbaren Menschen darf nur mit dessen Einwilligung verbreitet oder öffentlich gezeigt werden (§ 22 KUG). Wird der Creator für die Aufnahme bezahlt, gilt seine Einwilligung im Zweifel als erteilt. Halte sie im Vertrag fest. Filmt er Kollegen oder Kunden, brauchst du in der Regel auch deren Einwilligung.

Wirbt ein Creator für dich, muss der kommerzielle Zweck erkennbar sein, sofern er sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt (§ 5a Abs. 4 UWG). Bekommt er Geld oder eine andere Gegenleistung, wird das vermutet. Das gilt auch, wenn Unternehmen die Zielgruppe sind.

Dieser Abschnitt gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Für Filme von sechzigsekunden steht der Nutzungsumfang in den AGB.

UGC-Video und Erklärfilm kombinieren

Der Erklärfilm ist der Kern und erklärt dein Angebot in 60 Sekunden. Das UGC-Video ist die Variante für Anzeigen: Ein Creator greift die Botschaft auf und erzählt sie im Feed mit eigenen Worten.

Nimm die Kernaussage des freigegebenen Films als Briefing für den Creator, dann sagen beide dasselbe. Der Film selbst kann in 9:16 ebenfalls als Anzeige laufen. Welches Format wohin gehört, steht unter Videoformate 16:9 und 9:16. Für den Einsatz im Feed hilft Video im B2B-Feed.

So läuft es bei sechzigsekunden

Drei feste Schritte, gestaltet statt gedreht.

  1. Schritt 1:InterviewStatt ein Creator-Briefing zu schreiben, erzählst du von Angebot und Zielgruppe: etwa 4 Minuten Sprechzeit, wann du willst.
  2. Schritt 2:Storyboard-CallIm Call zeigen wir dir Szene für Szene, was dein Film sagt. Das Storyboard geht nie per Mail raus. Beauftragt wird erst nach deiner Freigabe.
  3. Schritt 3:Film in 7 Werktagen*Ab vollständigem Interview und Storyboard-Freigabe animieren und vertonen wir den Film. Für Feed und Website liegt er in 9:16 und 16:9 vor, eine Korrekturrunde ist dabei.

Fragen und Antworten

Was bedeutet UGC im B2B?

UGC steht für User Generated Content. Im B2B zeigt ein beauftragter Creator dein Angebot mit eigenen Worten vor der Handykamera, meist als Social-Anzeige.

Muss ein UGC-Video als Werbung gekennzeichnet werden?

In der Regel ja, wenn der Creator dafür Geld oder eine andere Gegenleistung bekommt. Der kommerzielle Zweck muss erkennbar sein, sofern er sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt (§ 5a Abs. 4 UWG). Wie der Hinweis aussieht, hängt vom Einzelfall und von der Plattform ab.

Wem gehören die Rechte an einem UGC-Video?

Urheber ist meist der Creator. Du darfst das Video so nutzen, wie der Vertrag es erlaubt (§ 31 UrhG). Kläre vorab Dauer, Kanäle und bezahlte Anzeigen.

Kann ein Erklärfilm auch als Anzeige laufen?

Ja. Werbung gehört bei sechzigsekunden zur Nutzung, den Umfang regeln die AGB. Das Hochformat 9:16 gehört zu jedem Film.

Was passt für ein erklärungsbedürftiges Angebot?

Ein Erklärfilm zeigt Abläufe und Zusammenhänge in Bild und Bewegung, ein UGC-Video eine Person, die erzählt. Liegt die Hürde im Verständnis, hilft der Film. Liegt sie im Vertrauen, hilft der Mensch.

Dein Film beginnt mit 4 Minuten Interview.

Danach zeigen wir dir dein Storyboard im kostenlosen Call. Du beauftragst erst, wenn dir die Idee gefällt.

  1. Interview4 Minuten Sprechzeit, wann du willst
  2. Storyboard-CallKostenlos
  3. FilmIn 7 Werktagen*

*7 Werktage (Mo–Fr) für die erste Fassung, ab Storyboard-Freigabe und Zahlungseingang.

Interview kostenlos starten
Wen soll dein Film überzeugen?

Mehrere Antworten möglich.

Kostenlos und unverbindlich.

Das Interview startet direkt mit der ersten Frage.

Beispielhafte Darstellung eines Storyboards mit sechs Szenen-Bildern. Nur die erste Szene ist scharf, die übrigen sind unscharf und gesperrt. Dein Storyboard zeigen wir dir im Call.